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Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen

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Kategorie: für Eigentümer
Veröffentlicht: 30. September 2015
Zugriffe: 11401

Berlin (kf). Wer seinen Keller zum Wohnen ausbauen möchte, der braucht dazu unter Umständen eine Baugenehmigung, betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, die grundsätzlich behördlich genehmigt werden muss.

 

Weiterlesen: Vor dem Kellerausbau Baugenehmigung einholen

  1. Fünf Anzeichen, dass die Heizung schwächelt
  2. Mögliche Erschließungskosten einplanen
  3. Dachschaden – Eigentümergemeinschaft muss nicht immer zahlen
  4. Neue Dächer nur noch mit Dachklammern
  5. Wer zahlt den Makler und wieviel steht ihm zu?
  6. Im Ruhestand kann die Immobilie zur Last werden
  7. Unsanierte Häuser haben großes Einsparpotenzial
  8. Beim Schallschutz reicht DIN 4109 nicht aus
  9. Bußgelder bei unvollständigen Immobilienanzeigen
  10. Energieeinsparverordnung gilt auch für Gebrauchtimmobilien
  11. Frühjahrscheck fürs Dach
  12. WEG haben Verbraucherrechte
  13. Internetportal informiert über Förderung bei energetischer Sanierung
  14. Der Erfolg zählt – Ohne Leistung keine Zahlung
  15. Solaranlage braucht Frühjahrscheck
  16. Einer zahlt für alle
  17. Im Winter steigt die Schimmelgefahr
  18. Baumwurzeln können Schäden am Haus anrichten
  19. Das richtige Fenster am richtigen Ort
  20. Pellets richtig lagern, sonst kann es gefährlich werden
  21. Ex-Schwiegersohn darf geschenkten Hausanteil nicht verkaufen
  22. Widerrufsrecht schriftlich fixieren
  23. Sonderwünsche können teuer werden
  24. Schlussrechnung erst nach der Bauabnahme fällig
  25. Für die Sanierung des Gemeinschaftseigentums müssen alle zahlen
  26. Keine Zweitwohnungssteuer für Kapitalanlage
  27. Winterdienst auch auf der Fahrbahn
  28. Jetzt Markisen reinigen und „einwintern“
  29. Wohnungseigentum in der Gemeinschaft- Vorsicht Kostenfalle
  30. Beim Immobilienverkauf lauern Haftungsrisiken für den Verkäufer
  31. Der Eigentümer für die korrekte Nutzung der Wohnung verantwortlich
  32. Bauherr muss Sicherheitskoordinator beauftragen
  33. Private Stromerzeuger müssen künftig EEG-Umlage zahlen – Es gibt aber Ausnahmen
  34. Haftpflichtversicherung muss für irrtümlich gefällte Bäume zahlen
  35. Barrierefreiheit geht auch im Fertighaus
  36. Vor dem Verkauf das Haus auf Schadstoffe untersuchen lassen
  37. Unwirksame Klauseln in vielen Bauträgerverträgen
  38. Kellerdecke gedämmt - Schluss mit kalten Füßen
  39. Abkürzungen zum Energieausweis in Immobilienanzeigen
  40. Allergene Baustoffe können vertraglich ausgeschlossen werden
  41. Eigentumswohnung: Der Balkon gehört allen
  42. Teure Extras für Bauherren: Arbeiten die „bauseits“ anfallen
  43. Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft
  44. Solaranlagen brauchen Frühjahrscheck
  45. Bei der Finanzierung auf „versteckte“ Kosten achten
  46. Für Trampolin und Pool kann Baugenehmigung nötig sein
  47. Eine Garage ist kein Lagerraum
  48. Verbraucherschützer warnen vor „Energiesparfarbe“
  49. Käufer kann bei Bauverzug Nutzungsentschädigung verlangen
  50. Schnörkel am Haus erhöhen Energieverbrauch

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