München (kf). Ein bei Abschluss des Mietvertrages über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vorhandener Aufzug gehört zum vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache. Der Vermieter darf ihn nicht ersatzlos entfernen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ:425 C 11160/15).