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Stuttgart (kf). Eine Kindertagesstätte passt grundsätzlich in ein Wohngebiet. Der damit verbundene Lärm spielender Kinder ist weder gebietsunverträglich noch rücksichtslos. Demzufolge muss er von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat hingenommen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (AZ: 13 K 2046/13).
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