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Mieter muss Wohnung nicht zum Wohnen nutzen

Details
Kategorie: für Mieter
Veröffentlicht: 30. Juli 2013
Zugriffe: 12952

Hamburg (kf). Mieter dürfen in ihrer Wohnung Hausrat lagern und verkaufen. Sie müssen nicht unbedingt darin wohnen und sich auch nicht regelmäßig darin aufhalten. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes verweist der Mieterverein zu Hamburg (AZ: VIII ZR 93/10).

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