Berlin (kf). Die Betreuung einer Katze im Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin (AZ: 15 K 1779/14).