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Kategorie: für Vermieter
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Berlin (kf). Ab 1. November 2015 gelten Neuerungen im Melderecht. Demnach müssen Vermieter nun den Einzug jedes neuen Mieters bestätigen. Ein Auszug muss dagegen nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin.

 

 

 Mieter sind verpflichtet, sich bis zu zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Behörde anzumelden. Um die erforderlichen Unterlagen haben sie sich selbst zu kümmern. Der Vermieter muss sie dabei lediglich unterstützen. Haus & Grund rät, unbedingt die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten.

 Der Vermieter kann den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich jedoch vorab bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren.

 

Vermieter erhalten mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssen die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssen Behörden dem Vermieter auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen nennen.

 

 

Haus & Grund rät allen Vermietern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.