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Kategorie: für Eigentümer
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Frankfurt (kf). Wer sein Auto unter einem Walnussbaum parkt, muss damit rechnen, dass herabfallende Nüsse es beschädigen. Der Besitzer des Baumes haftet nicht für diese Schäden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Frankfurt am Main hervor (AZ.: 32 C 365/17 (72).

 

Im konkreten Fall ragten die Äste eines Walnussbaumes 1,5 Meter auf ein Nachbargrundstück, auf dem der Besitzer seinen PKW abgestellt hatte. Der Nachbar hatte ihn regelmäßig zurückgeschnitten. Durch starke Winde waren dennoch mehrere mit Walnüssen behangene Äste auf das Fahrzeug gefallen und hatten Dellen am Gehäuse, der Motorhaube und dem Dach verursacht. Insgesamt sei ein Sachschaden von ca. 3000 Euro entstanden, so der Autobesitzer. Er war der Ansicht, dass der Nachbar dafür sorgen müsse, dass von seinem Walnussbaum keine Gefahren ausgehen.

 

Das Gericht entschied, dass man im Herbst bei einem Walnussbaum mit dem Herabfallen von Nüssen rechnen musste, das sei eine natürliche Gegebenheit. Wer unter einem Nussbaum parkt, trage das allgemeine Lebensrisiko. Anhaltspunkte dafür, dass der Baum krank gewesen sei, habe es nicht gegeben.