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Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf). Wer einen Dienstleister mit der Schneeräumung beauftragt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

 

 

 

Hausbesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das bedeutet: Zuwege fegen, Eiszapfen und Schneeverwehungen vom Dach räumen, Außentreppen vom Schnee befreien, Zufahrtswege für Notfälle und Müllabfuhr freihalten, Wege streuen. Wer einen Profi damit beauftragt, kann Steuern sparen. Professionelles Kehren und Schneeräumen ist als "haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich absetzbar. Das gilt laut VPB insbesondere auf dem eigenen Grundstück. Wer hier eine Profifirma beauftragt, der kann die Kosten in der Steuererklärung teilweise absetzen. Allerdings erkannten die Finanzämter die Kosten für die Räumung des Gehweges vor dem Haus in der Vergangenheit oft nicht an, sondern nur die Dienstleistung auf dem Grundstück selbst. Inzwischen gibt es aber dazu ein Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Trottoir als "haushaltsnahe Dienstleistung" zählt, sofern der Immobilienbesitzer dazu verpflichtet ist (Az:. VI R 55/12).