Berlin (kf) Ist der Vermieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, muss er die Wohnung in dezenten Farben renovieren. Mit grellen Farben und Tapeten müssen sich Mieter nicht abfinden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor (AZ:121 C 135/13).