München (kf). Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das geht aus einem Urteil des Münchener Amtsgerichts hervor (Az.: 411 C 26176/14).