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Kategorie: für Vermieter
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Berlin (kf). Vermieter müssen ihre Zahlungsverfahren auf die neuen SEPA-Standards umstellen. Darauf macht der Immobilienverband Deutschland (IVD) aufmerksam. Ab dem 01.02.2014 gelten für Lastschriften und Überweisungen neue Regelungen. Dann treten die Standards der SEPA (Single Euro Payments Area) zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Kraft.

 

„Für die Immobilienwirtschaft ist dies ein wichtiges Thema, da viele Zahlungen über das Lastschriftverfahren abgewickelt werden“, sagt Ulrich Löhlein, Referent Immobilienverwaltung beim IVD. Beispiele sind das bargeldlose Einziehen von Mieten, die Bezahlung von Hausmeistertätigkeiten und Handwerkerleistungen, aber auch die Abrechnungen für Strom oder Müllgebühren.

 

Mieter müssen sich beim neuen Zahlungsverkehr SEPA nur eine neue Nummer, die IBAN (International Bank Account Number) merken. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen kommt noch die BIC (Bank Identifier Code) hinzu. „Vermieter sollten den Aufwand der Umstellung jedoch nicht unterschätzen“, so Löhlein. „Die klassische Lastschrift wird abgeschafft.“ Nach der Umstellung auf SEPA sind keine Lastschriften mehr per Beleg bei der Bank einreichbar. Lastschriften sind danach nur noch elektronisch möglich.

 

Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Lastschriften ihrer Mieter ab dem 1. Februar 2014 den SEPA-Standards entsprechen. Sie müssen dem Mieter ihre neue ID, Kontonummer nach der SEPA, die IBAN CREDITOR ID und eine Mandatsreferenz angeben. „Neu ist, dass der Zahlungsempfänger eine EU-weit eindeutige Kennung benötigt, die so genannte Gläubiger-Identifikation“, erklärt Löhlein. Ohne diese Nummer können Vermieter nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen. Die Gläubiger-ID kann ausschließlich im Internet bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Den Mietern muss außerdem eine Mandatsreferenznummer zugewiesen werden. Bestehende Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, können weiter genutzt werden.

 

Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift am 1. Februar 2014 muss der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Belastung des Kontos und die Höhe des Betrags informieren.

 

Ihre IBAN finden Vermieter auf dem Kontoauszug ihrer Bank oder im Online-Banking. Bei vielen Banken und Sparkassen sind die Angaben auch bereits auf den Bankkundenkarten aufgedruckt. "Wenn noch nicht geschehen, sollten Vermieter die Umstellung auf die SEPA noch in diesem Jahr angehen, um die Mieter rechtzeitig zu informieren", rät Löhlein.