- Details
- Kategorie: für Mieter
- Zugriffe: 4317
München (KF). Mieter dürfen ihre Mietkaution nicht abwohnen, sondern müssen bei einer Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit die vereinbarte Miete zahlen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ.: 432 C 1707/16).
Seite 7 von 59