Berlin (kf). Schon bei der Suche nach einer neuen Wohnung sollten Interessenten die Energiekosten im Blick haben. Denn die machen später einen großen Teil der Wohnkosten aus, werden häufig zur „zweiten Miete“. Ein Blick in den Energieausweis des Hauses kann Aufschluss darüber bringen, ob es sich um einen Energiefresser oder eine sparsame Immobilie handelt. Künftige Mieter sollten darauf bestehen, Einsicht in dieses Dokument zu nehmen. Der Hauseigentümer ist rechtlich dazu verpflichtet, den Ausweis bei der Besichtigung vorzulegen. Voraussichtlich ab Mai 2014 müssen die energetischen Kennwerte des betreffenden Gebäudes bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin.