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Kategorie: für Eigentümer
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Berlin (kf). Wer ein Grundstück mit Häuschen kauft, um es abzureißen und neu zu bauen, sollte vorher in den Bebauungsplan schauen. Denn nicht alles ist erlaubt, was dem Bauherren vorschwebt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

 

 

Altbauten sind beliebt, weil sie oft stadtnah stehen und bestens an die Infrastruktur angeschlossen sind. Da wird auch manches kleine Siedlungshaus mit Nutzgarten plötzlich attraktiv. Denn wer das Häuschen abbricht, kann auf dem großen Grundstück oft ein schönes freistehendes Haus realisieren.

 

Das muss allerdings zum kommunalen Bebauungsplan passen. Nur, was im Bebauungsplan vorgesehen ist, darf auch gebaut werden. Er ist geltendes Baurecht.

 

 

Wer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen will, muss das beantragen. Dieses Verfahren dauert meist lange und geht nicht immer zu Gunsten der Bauherren aus, so der VPB.